Liebe Mitglieder, mit der neuen Verordnung des Senats ist das Sporttreiben unter Auflage wieder in den Turnhallen möglich. Für nähere Einzelheiten informieren sie sich bitte direkt auf den Unterseiten der Abteilungen oder wenden sich direkt an die die zuständigen Abteilungs- und Übungsleter.
Folgende Hinweise und Regelungen entsprechen den allgemeingültigen Vorgaben der Sportämter in Berlin.
Die genauen Regelungen für die "eigene" Trainingsgruppe ist in jedem Fall beim Übungsleiter zu erfragen.
Wir bitten um Verständnis, wenn durch das Bezirksamt noch nicht alle Turnhallen freigegeben sind, dies ist der kurzfristigen Mitteilung der Verordnung an die Bezriksämter geschuldet.
Hier AUSZUGSWEISE ein Überblick der Vorgaben aus der aktuellen Verordnung:
Erlaubt wird ab dem 04.06.2021 der Sport in Sporthallen
-Trainingsgruppen mit 10 Personen mit einer Testpflicht für alle Anwesenden
-Trainingsgruppen mit Sporttreibenden bis einschließlich 14 Jahre in Gruppen bis zu 20 PersonenohneTestpflicht plus eine Betreuungsperson mit Testpflicht.
- Pro separatem Hallenteil ist eine 10er-Gruppe (ab dem 15. Lebensjahr) bzw. 20er-Gruppe (bei Kindern bis einschließlich 14 Jahre) zugelassen.
- Die Umkleidekabinen sollten nur so kurz wie möglich und nur zum Umziehen genutzt werden.
- Während des Aufenthalts in den Kabinen und in den Sanitärräumen (Duschen und Toiletten) sind die Fenster zu öffnen.
- Ab Betreten der Halle ist eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, bis entweder aktiv an der Sporteinheit teilgenommen oder die Halle verlassen wird.
Hinweis/Regelung zur Testpflicht:
- ein tagesaktueller Point-of-Care (PoC)-Antigen,Test mit negativem Ergebnis
- oder der Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung (14 Tage vergangen seit der letzten notwendigen Impfung)
- oder der Nachweis einer Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung (positives Testergebnis mindestens 28 Tage nach und nicht älter als sechs Monate)
Die Testpflicht besteht nicht für Personen, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden (dies gilt ausschließlich für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte)