Liebe Sporffreundinnen und Sportfreunde,
am kommenden Montag, 09.08. beginnt mit dem neuen Schuljahr auch eine neues Trainingsjahr. Wir freuen uns mitteilen zu können, dass nach der akutellen Infekionsschutzverordnung das Sporttreiben auf Außenanlagen und in Turnhallen wieder (fast) regulär stattfinden darf. Es gibt noch immer ein paar Einschränkungen, welche aber die Freude über einen Trainingsstart in allen Gruppen kaum trüben kann.
Es ist zu erwarten, dass auch in Zukunft die aktuelle Corona-Situation (auch für den Sport) durch die Politik regelmäßig neu bewertet und die Verordnungen entsprechend angepasst werden, so dass wir unsere ÜbungsleiterInnen und auch alle Sporttreibenden bitten, sich stets über den akutellen Stand zu informieren.
Die derzeit gültige Verordnung und die damit verbundenen Auflagen und Einschränkungen entnehmen sie bitte der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, welche uns mit Stand vom 21. Juli 2021 vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zugestellt wurde.
Im Besonderen möchten wir AUSZUGSWEISE einge Punkte ansprechen:
- Für diejenigen, die im Rahmen des regelmäßigen Schulbesuchs getestet werden, gibt es keine generelle Befreiung mehr von der Testpflicht!
- die Testpflicht entfällt für Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren, wenn der Sport in festen Gruppen von maximal 20 anwesenden Personen zuzüglich einer betreuenden Person ausgeübt wird; die Betreuungsperson muss negativ getestet sein, die Testung muss tagesaktuell, höchstens jedoch zweimal pro Woche vorgenommen werden.
- Es werden weiterhin Anwesenheitslisten geführt.
- Für die Überprüfung der Tests, Impfbescheinigungen und Genesungen sind die jeweils für die Trainingseinheit Verantwortlichen zuständig.
- In gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen ist, außer während der Sportausübung, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen
Zur Nachweiserforderniss eines negativen Test gehört:
- ein maximal 24 Stunden alter Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test mit negativem Ergebnis
- oder ein Selbsttest unter Aufsicht einer hierzu beauftragten volljährigen Person mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde
- oder der Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung (14 Tage vergangen seit der letzten notwendigen Impfung)
- oder der Nachweis einer Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung (positives Testergebnis mindestens 28 Tage nach und nicht älter als sechs Monate) vorliegen muss.
Über weitere Informationen zum Trainingsstart informieren sie sich bitte direkt auf den Seiten der Abteilung oder wenden sich an die TrainerInnen und Abteilungsleiterinnen.